Im Großherzogtum Luxemburg verfügt jede Schule über einen Schulkomitee. Gemäß Artikel 40 des geänderten Gesetzes vom 6. Februar 2009 über die Organisation des Grundschulunterrichts hat dieser folgende Aufgaben:
- Ausarbeitung eines Vorschlags für die Organisation der Schule;
- Erarbeitung eines Plans für den Schulerfolg und Beteiligung an seiner Bewertung;
- einen Vorschlag für die Verteilung des der Schule zugewiesenen Betriebsbudgets ausarbeiten;
- Stellungnahme zu allen Fragen, die das Personal der Schule betreffen oder zu denen die Schulkommission sie konsultiert;
- den Weiterbildungsbedarf des Personals zu bestimmen;
die Verwaltung der Lehrmittel und Computer der Schule organisieren; - die Verwendung von Lehrmaterial gemäß Artikel 11 genehmigen.
Die Schulkommission der Wämper Schull setzt sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen: